Eine wirksame Kündigung muß immer fristgerecht beim Vertragspartner eingegangen sein. Es empfiehlt sich den Passus hinzuzufügen: "behelsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt". Des weiteren muß die Kündigung immer schriftlich per Fax (Nachweis aufbewahren) oder per Einschreiben erfolgen.