Zu allererst gilt es die Kündigungsfristen aus der AVB zu entnehmen. Zumeist gibt es eine anfängliche Mindestlaufzeit von 1 - 2 Jahren mit nachfolgender Kündigungsfrist 1 Quartal zum Jahresende. Dies bedeutet, dass Kündigung spätestens zum 31.09. beim Vertragspartner nachweislich eingegangen sein muß. Dem entsprechend gilt es den Beginn des Folgevertrags zu legen.