FAQ
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Zu allererst gilt es die Kündigungsfristen aus der AVB zu entnehmen. Zumeist gibt es eine anfängliche Mindestlaufzeit von 1 - 2 Jahren mit nachfolgender Kündigungsfrist 1 Quartal zum Jahresende. Dies bedeutet, dass Kündigung spätestens zum...
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Eine wirksame Kündigung muß immer fristgerecht beim Vertragspartner eingegangen sein. Es empfiehlt sich den Passus hinzuzufügen: "behelsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt". Des weiteren muß die Kündigung immer schriftlich per Fax (Nachweis...
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